Stufe 2 bearbeiten
  

Die Erfassung der Daten für die 2. Stufe der Sprachstandsfeststellung geschieht in gleicher Weise wie für die Stufe 1

Bei der Eingabe der Untersuchungsdaten entfällt der bei der 1. Stufe mögliche Auswahlpunkt "Unmittelbare Förderung". Hier ist lediglich ein Förderbedarf feststellbar. Bei festgestelltem Förderbedarf ist auch hier eine kurze Bemerkung einzutragen, der zu Plausibilitäts- und Abgleichgründen verwendet wird.

Mit "Speichern" werden die Daten an das Schulamt übermittelt.

Auch hier gilt -wie bei der Ergebniserfassung zu Stufe 1- eine Systemfrist, die vom Schulamt festgelegt wird. Außerhalb dieser Frist sind keine Eingaben von Ergebnissen möglich.