Stufe 1 bearbeiten
  

Klicken Sie zur Übersicht über die Ihnen zugewiesenen Kinder in der 1. Stufe der Sprachstandsfeststellung auf den Link „Sprachstand Stufe 1“. Dadurch öffnet sich eine Liste mit den Daten der Kinder.
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Durch das Anklicken des Links „Download im Excel-Format“ werden die in der Tabelle hinterlegten Daten in der Tabellenkalkulation MS-Excel®  (oder einer anderen Anwendung -> sh. hierzu die allgemeinen Informationen)geöffnet. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, individuelle Listen und Auswertungen ihrer Daten zu erstellen.

Mit dem Link „Stufe 1 erfassen“, der sich am Beginn jeder Datenzeile befindet, können Sie die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung für jedes Kind hinterlegen. Es öffnet sich dazu ein neues Eingabefenster, das Sie mit Daten füllen können:

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Klicken Sie hier für die Ergebniserfassung die beiden Auswahlpunkte „Stufe 1 bestanden“ und „Unmittelbare Förderung“ an. In das Feld „Bemerkung“ geben Sie bitte bei nicht bestandenem Test eine kurze Begründung an. Bei positivem Verlauf bleibt das Bemerkungsfeld leer.

Der Punkt „Stufe 1 bestanden“ bedeutet bei Auswahl „Ja“, dass bei dem getesteten Kind die sprachlichen Anforderungen erfüllt sind. In diesem Fall muss die Auswahl bei „Unmittelbare Förderung“ immer „Nein“ lauten.

Bei der Auswahl „Nein“ im Bereich „Stufe 1 bestanden“ entscheidet der Punkt „Unmittelbare Förderung“ über die weitere Vorgehensweise in diesem Fall:
Wird eine unmittelbare Förderung verneint, schließt sich für dieses Kind die Stufe 2 der Sprachstandsfeststellung an. In dieser 2. Stufe wird das Kind erneut getestet.
Bei der Angabe „Ja“ bei der „Unmittelbaren Förderung“ entfällt die wiederholte Untersuchung in der 2. Stufe und das Kind wird sofort einer Sprachförderung zugewiesen. Diese Neuerung ab 2008 betrifft die Gruppe jener Kinder, bei denen bereits nach dem Testergebnis der ersten Stufe deutlich wird, dass sie eine zusätzliche Sprachförderung benötigen. Die Festlegung eines zusätzlichen Sprachförderbedarfs in der ersten Stufe soll nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass dem auch die Erzieherinnen und Erzieher aus ihren bisherigen Erfahrungen mit dem Kind zustimmen.

Durch Anklicken der Schaltfläche „Speichern“ werden die Daten zu dem Fall abgelegt und werden  unmittelbar dem Schulamt übermittelt. Das Eingabefenster gibt anschließend das Ergebnis der Speicherung wieder und kann geschlossen werden.

Sie können Änderungen an bereits erfassten Daten vornehmen, indem Sie erneut in der Kinderliste auf „Stufe 1 erfassen“ klicken.

Sobald die Erfassung der Daten für die erste Stufe beendet ist, dürfen keine Änderungen mehr gemacht werden.

Das Schulamt kann systemintern Fristen einrichten für die Bearbeitung der Ergebnisse. Sofern Sie eine Eingabe von Daten außerhalb dieser Frist vornehmen, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis und das Eingabefenster wird nicht geöffnet.
Sollte dennoch eine Änderung/Erfassung von Daten In diesem Fall notwendig sein, wenden Sie sich bitte an das Schulamt.