Klicken Sie zur Übersicht über die Ihnen zugewiesenen Kinder in der 1. Stufe der
Sprachstandsfeststellung auf den Link „Sprachstand Stufe 1“. Dadurch öffnet sich eine Liste mit
den Daten der Kinder.
Durch das Anklicken des Links „Download im Excel-Format“ werden die in der Tabelle
hinterlegten Daten in der Tabellenkalkulation MS-Excel® (oder einer anderen Anwendung -> sh.
hierzu die allgemeinen Informationen)geöffnet.
Dadurch haben Sie die Möglichkeit, individuelle
Listen und Auswertungen ihrer Daten zu erstellen.
Mit dem Link „Stufe 1 erfassen“, der sich am Beginn jeder Datenzeile befindet, können Sie die
Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung für jedes Kind hinterlegen. Es öffnet sich dazu ein
neues Eingabefenster, das Sie mit Daten füllen können:
Klicken Sie hier für die Ergebniserfassung die beiden Auswahlpunkte „Stufe 1 bestanden“ und
„Unmittelbare Förderung“ an. In das Feld „Bemerkung“ geben Sie bitte bei nicht
bestandenem Test eine kurze Begründung an. Bei positivem Verlauf bleibt das
Bemerkungsfeld leer.
Der Punkt „Stufe 1 bestanden“ bedeutet bei Auswahl „Ja“, dass bei dem getesteten Kind die
sprachlichen Anforderungen erfüllt sind. In diesem Fall muss die Auswahl bei „Unmittelbare
Förderung“ immer „Nein“ lauten.
Bei der Auswahl „Nein“ im Bereich „Stufe 1 bestanden“ entscheidet der Punkt „Unmittelbare
Förderung“ über die weitere Vorgehensweise in diesem Fall:
Wird eine unmittelbare Förderung verneint, schließt sich für dieses Kind die Stufe 2 der
Sprachstandsfeststellung an. In dieser 2. Stufe wird das Kind erneut getestet.
Bei der Angabe „Ja“ bei der „Unmittelbaren Förderung“ entfällt die wiederholte Untersuchung
in der 2. Stufe und das Kind wird sofort einer Sprachförderung zugewiesen. Diese Neuerung
ab 2008 betrifft die Gruppe jener Kinder, bei denen bereits nach dem Testergebnis der ersten
Stufe deutlich wird, dass sie eine zusätzliche Sprachförderung benötigen. Die Festlegung eines
zusätzlichen Sprachförderbedarfs in der ersten Stufe soll nur unter der Voraussetzung erfolgen,
dass dem auch die Erzieherinnen und Erzieher aus ihren bisherigen Erfahrungen mit dem Kind
zustimmen.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Speichern“ werden die Daten zu dem Fall abgelegt und
werden unmittelbar dem Schulamt übermittelt. Das Eingabefenster gibt anschließend das
Ergebnis der Speicherung wieder und kann geschlossen werden.
Sie können Änderungen an bereits erfassten Daten vornehmen, indem Sie erneut in der
Kinderliste auf „Stufe 1 erfassen“ klicken.
Sobald die Erfassung der Daten für die erste Stufe beendet ist, dürfen keine Änderungen mehr
gemacht werden.
Das Schulamt kann systemintern Fristen einrichten für die Bearbeitung der Ergebnisse. Sofern
Sie eine Eingabe von Daten außerhalb dieser Frist vornehmen, erhalten Sie einen
entsprechenden Hinweis und das Eingabefenster wird nicht geöffnet.
Sollte dennoch eine Änderung/Erfassung von Daten In diesem Fall notwendig sein, wenden Sie
sich bitte an das Schulamt.