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Herzlich willkommen bei der Online-Hilfe für die Software SprachStand!


SprachStand hilft ihnen bei der Verwaltung von Kinder- und Elterndaten, Prüferdaten und der Zuweisung von Prüfaufträgen an die Prüfer zur Erledigung der Aufgaben gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz NRW und § 14 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW für die "Feststellung des Sprachstands 2 Jahre vor der Einschulung".

Der Gesetzgeber verlangt von den Schulämtern die Auswertung der Daten der betroffenen Kinder (4-jährige Kinder), die aus den Einwohnermelderegistern ermittelt werden sowie die Integration und Vergleich dieser Adressbestände mit den von den Kindertagesstätten übermittelten Angaben zu im Kindergarten befindlichen 4-jährigen Kinder.

Dazu ein Auszug aus den "Fachinformationen" des Schulministeriums NRW für die Sprachstandsfeststellung 2008 1):

2. Für die Sprachstandsfeststellung im Jahre 2007 sind jeder Grundschule in der Nähe gelegene Kindertageseinrichtungen zugeordnet worden. Bei der Zuordnung wurden bestehende Kooperationsstrukturen zwischen Kindertageseinrichtungen und Schulen genutzt. Berücksichtigt wurden auch die bekenntnis- bzw. weltanschauliche Ausrichtung des Trägers der Einrichtung und die Schulart. Diese Zuordnungen müssen überprüft und ggf. aktualisiert werden.
3. An der ersten Stufe des Verfahrens zur Sprachstandsfeststellung nehmen Kinder aus
Kindertageseinrichtungen teil, die zwei Jahre später schulpflichtig werden (Geburtsdatum 2.9.2003 – 1.9.2004).
4. Zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung teilen die Träger der Kindertageinrichtungen dem zuständigen Schulamt folgende Daten der Kinder seiner jeweiligen Einrichtung, die zur Teilnahme verpflichtet sind, mit (§ 14 Abs. 3 KiBiz):
· Name und Vorname des Kindes
· Geburtsdatum
· Geschlecht
· Familiensprache
· Aufnahmedatum in der Kindertageseinrichtung
· Namen, Vornamen und Anschriften der Eltern.
Es wird empfohlen, diese Daten mit Hilfe einer Excel-Datei zu übermitteln.

Wie diesem kurzen Auszug zu entnehmen ist, kommen eine Menge Verwaltungsarbeiten auf die Schulämter und Schulen zu. Diese Arbeiten können nur mit Hilfe einer gut organisierten und auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Software erledigt werden. Und diese Aufgabe übernimmt SprachStand für sie.


1) Quelle: Broschüre "Feststellung des Sprachstands zwei Jahre vor der Einschulung
Fachinformation zum Verfahren 2008", Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, Ausgabe 12/2007